§ 1 Vereinsname (1) Der Name des Vereins lautet Kultur- und Heimatverein Harthausen(2) Der Verein hat seinen Sitz in der Gemeinde Harthausen.(3) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Er erhält danach den Zusatz „e.V.“ § 2 Sitz und Zweck des Vereins (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des … Satzung weiterlesen
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